Ein Ex-Polizist wollte vor der UNO bezeugen, wie China zum Tode Verurteilte als Organspender missbraucht. Stattdessen erlebt er eine asylpolitische Odyssee.
Nijiati Abudureyimu arbeitete in den Neunzigerjahren in der westschinesischen Provinz Xinjiang bei der Sonderpolizei. Vier Jahre war der Angehörige des muslimischen Volkes der Uiguren einer Einheit zugeteilt, die zum Tod Verurteilte auf ihrem letzten Gang zu bewachen hatte. Ein bis neun Mal pro Monat habe er an Exekutionen teilgenommen, sagte Abudureyimu einem Vertreter des Bundesamts für Migration (BfM), der den Asylbewerber nach der illegalen Einreise in die Schweiz im November 2009 befragte. In dem Gesprächsprotokoll, das die Zeitung «Le Temps» in Auszügen veröffentlicht hat, schildert der ehemalige Scherge, was mit kräftigen und gesunden Häftlingen in Urumqi geschah.
Die Todesurteile seien jeweils in einem hügeligen Gelände am Rand von Urumqi, der Hauptstadt von Xinjiang, vollstreckt worden. «Das Erschiessungskommando hatte die Anweisung, so auf den Verurteilten zu schiessen, dass sein Körper noch weiterlebte. (…) Danach wurde der Häftling in eine Ambulanz verfrachtet und schnell ins Spital gefahren, wo die Organentnahme stattfand», gab Abudureyimu zu Protokoll. Er beschuldigte damalige Vertreter der lokalen Behörden, mit den Organen einen lukrativen Handel betrieben zu haben. Eine Niere etwa habe 300'000 Yuan (44'900 Franken) eingebracht.
Laut Amnesty glaubhaft
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hält die Darstellung des Uiguren für glaubhaft. «Was er sagt, unterstützt unsere eigenen Nachforschungen», sagt AI-Sprecher Daniel Graf. Peking hatte auf derlei Vorwürfe bisher widersprüchlich reagiert. Einerseits bestritt China den Handel mit menschlichen Organen und beteuerte, es halte sich an die internationalen Regeln für Organspenden. Anderseits räumten regierungsnahe Kreise ein, ein Grossteil der bei Transplantationen verwendeten Organe stammten von Gefangenen. 2007 erliess die Regierung ein neues Reglement, das den Organhandel verbietet und die Einwilligung des Spenders für eine Organentnahme verlangt. AI bezweifelt aber, dass die neue Regelung überall befolgt wird.
Seit 2007 befindet sich Abudureyimu nach eigenen Angaben auf der Flucht vor chinesischen Geheimdiensten, weil er den Organhandel offen kritisiert hatte. Im Herbst 2008 reiste er von Dubai im Flugzeug via Rom nach Norwegen. Seither schieben Asylbehörden den Ex-Polizisten von Empfangszentrum zu Empfangszentrum und von Land zu Land unter Verweis auf das Dublin-Abkommen. Demnach ist jener Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, wo die betreffende Person zuerst in den Dublin-Raum eingereist ist.
Nicht ins Flugzeug gestiegen
Mit dieser Begründung schob Norwegen den Asylbewerber im Juni 2009 nach Italien ab. Vier Monate später setzte sich Abudureyimu nach Genf ab, weil er sich in Rom von der grossen chinesischen Gemeinde bedroht fühlte. In Genf erklärte der Uigure, er wolle vor der UNO die chinesische Praxis im Organhandel bezeugen. Bern trat auf sein drittes Asylgesuch in einem europäischen Land wegen «Dublin» aber nicht ein und wies den Kanton Neuenburg an, den dort untergebrachten Asylbewerber nach Rom auszufliegen.
Gestern misslang der zweite Versuch der Abschiebung nach Italien, weil sich Abudureyimu wie bereits Ende Juli weigerte, in Genf ein Linienflugzeug nach Rom zu besteigen. Inzwischen ist er zurück in der Neuenburger Asylunterkunft. Da der Uigure in der Schweiz alle Rechtsmittel gegen das Nichteintreten auf sein Gesuch ausgeschöpft hat, beharrt das BfM darauf, er müsse notfalls mit Gewalt an Italien überstellt werden. «Das ist ein klarer Dublin-Fall. Italien ist für sein Asylverfahren zuständig. Italien wurde noch nie von der EU-Kommission gerügt, es habe sich nicht ans Dublin-Abkommen gehalten», sagt BfM-Sprecherin Marie Avet.
Richard Diethelm, Lausanne, dans le Tages Anzeiger et la Basler Zeitung