Die Kinder im Durchgangs- und Sachabgabezentrum Lyss dürfen nicht zur Schule. Der Missstand basiert auf einem Vertrag zwischen Kappelen, der Standortgemeinde des Asylheims, und dem Kanton. Un article de Anita Bachmann dans le Bund.
Das Durchgangs- und Sachabgabezentrum Lyss konnte 1999 nur auf Kappeler Boden eröffnet werden, weil der Kanton die Standortgemeinde von der Pflicht entband, die Kinder der Asylsuchenden einzuschulen. Zehn Jahre später gilt dieser Vertrag immer noch – der Schulbeginn nach den Herbstferien fand gestern ohne die Asyl-Kinder statt.
In allen Kantonen ausser im Kanton Bern würden schulpflichtige Kinder in den öffentlichen Schulen unterrichtet, schrieb die Schweizerische Flüchtlingshilfe im Dezember 2008. Offensichtlich unter dem Druck einer anstehenden Sendung der Télévision Suisse Romande über das Bildungswesen für Asylsuchende und Sans-Papiers reagierte die kantonale Erziehungsdirektion. Ende Juni 2009 erliess sie die Weisung, dass per Schuljahr 2009/10 alle Kinder – egal mit welchem ausländerrechtlichen Status – in die Regelklassen der Standortgemeinden eingeschult würden.
Zwischenlösung eingestellt
Die Umsetzung dieser Regelung scheiterte bisher am Willen der Gemeinden. Kappelen hält am Vertrag mit dem Kanton fest. Das grössere und näher am Asylzentrum gelegene Lyss will die Kinder ebenfalls nicht einschulen, weil sie nicht in der Gemeinde wohnen. Zwischenzeitlich wurden Kinder in den Asylzentren Lyss und Büren während einiger weniger Lektionen unterrichtet. Mit der Weisung des Kantons, alle Kinder in Regelklassen zu schicken, wurde dieser Unterricht eingestellt. Seither wird ihnen das Recht auf Bildung verwehrt, da sie nirgends in die Schule und in den Kindergarten gehen dürfen. (Der Bund)Lu en allemand dans le Bund et à écouter en français sur la RSR