Er hat eine der besten Maturarbeiten des Kantons Aargau geschrieben. Trotzdem soll ein 22-jähriger Ivorer ausgeschafft werden. Selbst dann könnte er aber bald sein Studium in Neuenburg weiterführen.
In zwei Wochen beginnt Olivier Cayos Studium an der Universität Neuenburg. Anders als bei seinen Mitstudenten entscheiden jedoch nicht seine Prüfungsergebnisse über den Verbleib an der Fakultät für Rechtswissenschaften, sondern eine Härtefallkommission. Denn Cayo müsste eigentlich bis Mitte Monat die Schweiz verlassen. Erst kürzlich wies das Bundesverwaltungsgericht einen Rekurs des Afrikaners gegen einen negativen Asylentscheid ab, wie die «Mittellandzeitung» berichtete.
Hier will Olivier Cayo Recht studieren: Universität Neuenburg.
Dabei gilt Cayo als glänzendes Beispiel von gelungener Integration. Die Kantonsschule in Aarau schloss er im Frühling mit einem Notendurchschnitt von 4,8 ab. Seine Maturarbeit über afrikanische Kultur wurde nicht nur mit einer glatten 6, sondern auch als eine der fünf besten Maturarbeiten des Kantons Aargau ausgezeichnet. Für sein Bleiberecht spielt das aber alles keine Rolle.
Cayos Asylgesuch wurde bereits 2006, ein Jahr nach seiner Einreise in die Schweiz, abgelehnt, weil bezweifelt wurde, dass es sich beim jungen Erwachsenen um einen politischen Flüchtling handelte. Cayo legte gegen diesen Entscheid einen Rekurs ein. Erst kürzlich wies das Bundesverwaltungsgericht den Rekurs jedoch ab. Seither kann der Mann aus der Elfenbeinküste nur noch auf die Härtefallkommission hoffen.
Absolventen dürfen bleiben
Dabei ähnelt sein Fall jenem von Hochschulstudenten aus Ländern ausserhalb der EU und der EFTA, die bisher nach erfolgreicher Diplomierung die Schweiz verlassen mussten. Wird bis zum 7. Oktober kein Referendum dagegen ergriffen, sollen sie künftig jedoch während eines halben Jahres nach der Diplomierung die Möglichkeit erhalten, sich in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit zu suchen und im positiven Fall in der Schweiz zu bleiben. National- und Ständerat stimmten in der Sommersession einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von CVP-Nationalrat Jacques Neirynck (VD) zu. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass gut ausgebildete Absolventen nicht wie gewünscht in ihre Heimatländer zurückkehrten, um sich am Aufbau ihres Landes zu beteiligen, sondern nach Übersee auswanderten, wo sie mit offenen Armen empfangen wurden.
Wenn auch nicht im gleichen Ausmass wie bei einem Hochschulabgänger, wurden auch in Cayos Ausbildung öffentliche Gelder investiert, die nach seiner Ausweisung der Schweizer Volkswirtschaft nichts mehr bringen würden. «Denkt man Neiryncks Initiative weiter, sollten Ausländer mit einer guten Schweizer Matura das Recht haben, hier zu studieren», findet Jo Lang, Nationalrat der Grünen aus dem Kanton Zug. Er werde deshalb nächste Woche während der Herbstsession mit Neirynck über diesen Fall sprechen. «Dass hier etwas passieren muss, ist klar. Die Frage ist nur, welches Vorgehen richtig ist», so Lang.
Schweizer Botschaft als Hintertüre zum Studium
Neirynck zeigte sich auf Anfrage überzeugt, dass bereits das gültige Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) ausreiche, damit Cayo in Neuenburg studieren kann: «Sollte der junge Mann ausgeschafft werden, kann er wie jeder Ausländer auf der Schweizer Botschaft in seinem Heimatland ein Gesuch stellen, um an einer Schweizer Universität zu studieren. Entspricht seine Bildung den Anforderungen der Universität – was bei der Matur ja der Fall ist – und kann er für seinen Unterhalt aufkommen, steht seinem Studium nichts mehr im Weg.»
In der Tat besteht diese Möglichkeit, wie Marie Avet vom Bundesamt für Migration bestätigt. Allerdings gebe es ein paar zusätzliche Punkte, die Cayo erfüllen müsste. So müsse er über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen und begründen, weshalb er die Ausbildung in der Schweiz machen wolle, falls es in seinem Heimatland eine gleichwertige Ausbildung gebe, so Avet. Zudem müsse – nach derzeit gültigem Gesetz – seine Ausreise nach dem Studium gesichert sein. Der letzte Punkt fällt allerdings nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung infolge der Initiative Neiryncks weg.
Ausreise zwingend
Das Gesuch von hier aus stellen kann Cayo nicht. «Da es sich um einen neuen Aufenthaltszweck handelt, muss er grundsätzlich ausreisen, wenn er keinen Härtefall geltend machen kann», erklärt Avet. Wählt Cayo den Weg über die Schweizer Botschaft, entscheidet der Kanton Neuenburg über seine Zulassung zur Universität. Akzeptiert der Kanton das Gesuch, wird die Botschaft dem Ivorer ein Visum ausstellen und er könnte sein Studium in der Schweiz fortsetzen. Wie lange dieser Prozess dauern würde, konnte Avet allerdings nicht sagen.
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire